Allgemeine Geschäftsbedingungen der EDER Print Solutions GmbH, Erlau, Ahornstraße 8, 09306 Erlau
1. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen geltend für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
2.
Die Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen dem Auftraggeber und
der EDER Print Solution GmbH geschlossenen Verträge. Sie gelten auch
für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch
einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des
Auftraggebers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen,
werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir Ihnen nicht
ausdrücklich widersprechen. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen
gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder
abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Bestellung des
Auftraggebers vorbehaltlos ausführen.
1.
Auf eine Anfrage des Auftraggebers übersenden wir ein Angebot, an
welches wir zwei Wochen gebunden sind. In Fällen, in denen wir kein
Angebot abgegeben haben, kommen Verträge erst zustande, wenn wir eine
uns zugegangene Bestellung (= Angebot durch Vertragspartner) angenommen
haben. Soweit die Bestellung keine Annahmefrist beinhaltet, können wir
das Angebot innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Bestellung bei uns
annehmen.
2. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des
Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten
Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet. Als
nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken,
die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage
verlangt werden.
3. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke,
Muster, Korrekturabzüge und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber
veranlasst sind, werden berechnet.
4. An allen Abbildungen,
Kalkulationen, Zeichnungen sowie anderen Unterlagen behalten wir uns
unsere Eigentums-, Urheber- sowie sonstige Schutzrechte vor, soweit
diese von uns erstellt wurden. Der Auftraggeber darf diese nur mit
unserer schriftlichen Einwilligung an Dritte weitergeben, unabhängig
davon, ob wir diese als vertraulich gekennzeichnet haben.
1.
Unsere Preise gelten frei Haus ab einem Warenwert von 150,00 € (inkl. MwSt.)
wenn keine abweichende Vereinbarung wurde. Bis zu diesem Warenwert hat
der Auftraggeber die Kosten der Versendung zu tragen. In unseren
Angeboten ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht eingeschlossen. Diese
wird in der gesetzlichen Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der
Rechnung gesondert ausgewiesen.
2. Ein Skontoabzug ist nur bei einer
besonderen schriftlichen Vereinbarung zwischen uns und dem Auftraggeber
zulässig. Der Kaufpreis ist ohne Abzug sofort mit Eingang der Rechnung
bei dem Auftraggeber zur Zahlung fällig, soweit sich kein anderes
Zahlungsziel vereinbart wurde. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt,
wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Scheckzahlungen
gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
3. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen (z.B. große Mengen an Papierbesorgung) kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
4.
Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach
Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung
der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so können wir
Vorauszahlung verlangen. Bis zum Eingang der Vorauszahlung bei uns, sind
wir berechtigt noch nicht ausgelieferte Ware zurückzuhalten sowie die
Weiterarbeit einzustellen. Diese Rechte stehen uns auch zu, wenn der
Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet,
die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.
5. Der Auftraggeber
ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche
geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt wurden oder unstreitig
sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer
Auftraggeber nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen
Vertragsverhältnis beruht.
6. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen
mindestens in Höhe der gesetzlichen Verzugszinsen zu bezahlen. Die
Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt hiervon jedoch
unberührt.
1.
Liefertermine und Lieferfristen sind nur dann bindend, wenn diese
ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Die von uns angegebene
Lieferzeit beginnt erst, wenn die technischen Fragen abgeklärt und die
Druckdaten durch den Auftraggeber frei gegeben sind. Ebenso hat der
Auftraggeber alle ihm obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß und
rechtzeitig zu erfüllen.
2. Wir haften in Folge eines von uns zu
vertretenden Lieferverzugs nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem
Fall ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt, wenn der Lieferverzug nicht auf einer von
uns zu vertretenden vorsätzlichen Verletzung des Vertrages beruht.
3.
Für den Fall, dass ein von uns zu vertretender Lieferverzug auf der
schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht, wobei
uns ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
zuzurechnen ist, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen mit der
Maßgabe, dass in diesem Fall die Schadenersatzhaftung auf den
vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist.
4.
Eine weitergehende Haftung für einen von uns zu vertretenden
Lieferverzug ist ausgeschlossen. Die weiteren gesetzlichen Ansprüche
und Rechte des Auftraggebers, die ihm neben dem Schadensersatzanspruch
wegen eines von uns zu vertretenden Lieferverzuges zustehen, bleiben
unberührt.
5. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
6.
Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz
des entstehenden Schadens und etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen.
Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber Mitwirkungspflichten schuldhaft
verletzt. Mit Eintritt der Annahme - bzw. Schuldnerverzugs – geht die
Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf
den Auftraggeber über.
1.
Verladung und Versand erfolgen versichert auf Gefahr des Auftraggebers.
Wir werden uns bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg
Wünsche und Interessen des Auftraggebers zu berücksichtigen; dadurch
bedingte Mehrkosten - auch bei vereinbarter Frachtfreilieferung - gehen
zu Lasten des Auftraggebers.
2. Wir nehmen Transport- und alle
sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung nicht
zurück; ausgenommen sind EURO-Paletten. Der Auftraggeber hat für die
Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.
3. Wird der
Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Auftraggebers verzögert, so
lagern wir die Waren auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. In diesem
Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.
1.
Satzfehler werden kostenfrei berichtigt, dagegen werden von uns infolge
Unleserlichkeit des Manuskriptes nicht verschuldete oder in Abweichung
von der Druckvorlage erforderliche Abänderungen, insbesondere Besteller-
und Autorenkorrekturen, nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit auf
Basis von 60,00 € zzgl. MwSt./Stunde berechnet. Für die Rechtschreibung
ist der „Duden“, letzte Ausgabe, maßgebend.
2. Korrekturabzüge und
Andrucke sind vom Besteller auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und
uns druckreif erklärt zurückzugeben. Wir haften nicht für vom
Auftraggeber übersehene Fehler. Fernmündlich aufgegebene Änderungen
bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftraggeber. Bei
kleineren Druckaufträgen und gesetzten Manuskripten (z.B.
Word-/Exceldokumente) sind wir nicht verpflichtet, dem Auftraggeber
einen Korrekturabzug zu übersenden. Wird die Übersendung eines
Korrekturabzuges nicht verlangt, so beschränkt sich unsere Haftung für
Satzfehler auf grobes Verschulden. Bei Änderungen nach Druckgenehmigung
gehen alle Kosten einschließlich der Kosten eines etwaigen
Maschinenstillstandes zu Lasten des Auftraggebers.
3. Bei farbigen
Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige
Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt
für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck.
4. Für
Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der
Auftragnehmer nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den
jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist der Auftragnehmer
von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen den
Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt. Der Auftragnehmer haftet,
soweit Ansprüche gegen den Zulieferanten durch Verschulden des
Auftragnehmers nicht bestehen oder nicht durchsetzbar sind.
5.
Zulieferungen (auch Datenträger) durch den Auftraggeber oder durch einen
von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht
seitens des Auftragnehmers.
6. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu
10% der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet
wird die tatsächlich gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus
Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf
20%, unter 2.000 kg auf 15%.
7. Mängelansprüche des Auftraggebers
bestehen nur, wenn der Auftraggeber seinen nach § 377 HGB geschuldeten
Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
8.
Soweit ein von uns vertretener Mangel vorliegt, leisten wir für Mängel
zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder
Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Wir tragen im Falle der
Mangelbeseitigung die erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese
nicht erhöhen, weil der Vertragsgegenstand sich an einem anderen Ort als
dem Erfüllungsort befindet. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen,
kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises
(Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Die
Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als
fehlgeschlagen, soweit nicht aufgrund des Vertragsgegenstandes weitere
Nachbesserungsversuche angemessen und dem Auftraggeber zumutbar sind.
Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des
Mangels kann der Auftraggeber erst geltend machen, wenn die
Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Auftraggebers zur
Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den
nachfolgenden Bedingungen bleibt hiervon unberührt.
9. Die
Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers verjähren ein Jahr nach
Ablieferung der Ware bei dem Auftraggeber, es sei denn, wir haben den
Mangel arglistig verschwiegen; in diesem Fall gelten diegesetzlichen
Regelungen. Unsere Pflichten aus Abschnitt VI) Ziffer 4. und Abschnitt
VI) Ziffer 5. bleiben hiervon unberührt.
10. Wir sind entsprechend
den gesetzlichen Vorschriften zur Rücknahme der neuen Ware bzw. zur
Herabsetzung (Minderung) des Kaufpreises auch ohne die sonst
erforderliche Fristsetzung verpflichtet, wenn der Abnehmer des
Auftraggebers als Verbraucher der verkauften und beweglichen Sache
(Verbrauchsgüterkauf) wegen des Mangels dieser Ware gegenüber dem
Auftraggeber die Rücknahme der Ware oder die Herabsetzung (Minderung)
des Kaufpreises verlangen konnte oder dem Auftraggeber ein ebensolcher
daraus resultierender Rückgriffsanspruch entgegengehalten wird. Wir
sind darüber hinaus verpflichtet, Aufwendungen des Auftraggebers,
insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu ersetzen,
die dieser im Verhältnis zum Endverbraucher im Rahmen der
Nacherfüllung aufgrund eines bei Gefahrtragung von uns auf den
Auftraggeber vorliegenden Mangels der Ware zu tragen hatte. Der Anspruch
ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber seinen nach § 377 HGB
geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten nicht ordnungsgemäß
nachgekommen ist.
11. Die Verpflichtung gemäß Abschnitt VI) Ziffer 4.
ist ausgeschlossen, soweit es sich um einen Mangel aufgrund von
Werbeaussagen oder sonstigen vertraglichen Vereinbarungen handelt, die
nicht von uns herrühren oder wenn der Auftraggeber gegenüber dem
Endverbraucher eine besondere Garantie abgegeben hat. Die Verpflichtung
ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber selbst nicht
aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Ausübung der
Gewährleistungsrechte gegenüber dem Endverbraucher verpflichtet war
oder diese Rüge gegenüber einem ihm gestellten Anspruch nicht
vorgenommen hat. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber gegenüber dem
Endverbraucher Gewährleistungen übernommen hat, die über das
gesetzliche Maß hinausgehen. Wir haften uneingeschränkt nach den
gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit,
die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns,
unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen
beruhen sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz umfasst sind. Für Schäden, die nicht von Satz 1
erfasst werden und die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Vertragsverletzungen sowie Arglist von uns, unseren gesetzlichen
Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, haften wir nach den
gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist aber die
Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt, soweit wir, unsere gesetzlichen Vertreter
oder unsere Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich gehandelt haben. In
dem Umfang, in dem wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine
Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben, haften
wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der
garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht
unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn
das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits-
und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
12. Wir haften auch für
Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit die
Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren
Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer
Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind
Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der
Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (z. B. Vertragserfüllung,
Mängelgewährleistung). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden
typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
13.
Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des
geltend gemachten Anspruches ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch
für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher
Aufwendungen statt der Leistung; hiervon unberührt bleibt unsere
Haftung gemäß Abschnitt IV) Ziffer 2. bis Abschnitt IV) Ziffer 5. dieses
Vertrages. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist,
gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten,
Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
14.
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen eines Mangels verjähren
ein Jahr ab Lieferung der Ware. Dies gilt nicht im Fall von uns,
unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen
verschuldeten Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
oder wenn wir unsere gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob
fahrlässig gehandelt haben, oder wenn unsere einfachen
Erfüllungsgehilfen vorsätzlich gehandelt haben.
1.
Bis zur Erfüllung aller Forderungen einschließlich sämtlicher
Saldoforderungen aus Kontokorrent, die uns gegen den Auftraggeber jetzt
oder Zug um Zug zustehen, bleibt die gelieferte Ware (Vorbehaltsware)
unser Eigentum. Im Falle des vertragswidrigen Verhaltens des
Auftraggebers, z.B. Zahlungsverzug, haben wir nach vorheriger Setzung
einer angemessenen Frist das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen.
Nehmen wir die Vorbehaltsware zurück, stellt dies einen Rücktritt vom
Vertrag dar. Machen wir hinsichtlich der Vorbehaltsware unser
Eigentumsrecht geltend, stellt dies ein Rücktritt vom Vertrag das. Wir
sind berechtigt, die Vorbehaltsware nach der Rücknahme zu verwerten.
Nach Abzug eines angemessenen Betrages für die Verwertungskosten, ist
der Verwertungserlös mit den uns vom Auftraggeber geschuldeten Beträgen
zu verrechnen.
2. Der Auftraggeber hat die Vorbehaltware pfleglich zu
behandeln und diese auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und
Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
3. Der
Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß im
Geschäftsverkehr zu veräußern und/oder zu verwenden, solange er nicht im
Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen an
Dritte sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen
Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der
Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher
Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Auftraggeber bereits jetzt
sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab; wir nehmen die Abtretung
hiermit an. Wir ermächtigen den Auftraggeber widerruflich, die an uns
abgetretene Forderung für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen.
Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden, wenn der
Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß
nachkommt. Zur Abtretung dieser Forderung ist der Auftraggeber auch
nicht zum Zwecke des Forderungseinzuges im Wege des Factorings befugt,
es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Faktors
begründet, die Gegenleistung in Höhe der Forderungen so lange
unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen von uns gegen den
Auftraggeber bestehen.
4. Bei Zugriffen Dritter auf die
Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Auftraggeber auf unser
Eigentum hinweisen und uns unverzüglich schriftlich benachrichtigen,
damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte
uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten eines gerichtlichen
Verfahrens zu erstatten und wir insbesondere im Rahmen des gerichtlichen
Verfahrens obsiegt haben, haftet der Auftraggeber für den uns
entstandenen Ausfall.
5. Wir sind verpflichtet, die uns zustehenden
Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer
Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt,
dabei obliegt uns die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten.
1.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen
(einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche sich zwischen
uns und dem Auftraggeber ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen uns
und ihm geschlossenen ist unser Firmensitz. Wir sind jedoch berechtigt,
den Auftraggeber auch an seinem Wohn- und/oder Geschäftssitz zu
verklagen.
2. Für die Rechtsbeziehungen der Parteien gilt
ausschließlich deutsches Recht ohne die Verweisungsnormen des
Internationalen Privat-/Kollisionsrechts und unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts.
3. Soweit sich aus dem Vertrag oder diesen Allgemeinen
Verkaufsbedingungen nichts Abweichendes ergibt, sind
(Willens-)Erklärungen in Textform im Sinne des § 126b BGB abzugeben.
Verträge
über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von
mindestens drei Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden.
Der
Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages
Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden, soweit uns
die Unterlagen von ihm zur Verfügung gestellt wurden. Der Auftraggeber
hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen
Rechtsverletzung freizustellen.
Wir
sind berechtigt auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des
Auftraggebers in geeigneter Weise auf unser Unternehmen hinzuweisen.
EDER Print Solutions GmbH Tel.: 03727 – 62616-0 info@druckerei-eder.de | EDER Print Solutions GmbH 09091/5005-32 oder -33 Fax: 09091/5005-20 angebot@druckerei-eder.de |